Bereits im Sommer diesen Jahres hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Websitebetreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, die immer weiter verbreiteten Social Plugins von ihren Websites zu nehmen, da diese nicht mit hiesigen Datenschutzrichtlinien vereinbar seien. Dieser Ansicht haben sich am 8. Dezember nun auch die im Düsseldorfer Kreis organisierten obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich angeschlossen und somit eine bundesweite Richtlinie zur Nutzung von Social Plugins, wie bspw. des Facebook Like-Buttons, geschaffen. Und diese besagt, dass die Nutzung derartiger Plugins ohne ausreichende Information der Nutzer darüber, dass Daten an das jeweilige Soziale Netzwerk übertragen werden, nicht zulässig ist.
Warum eigentlich? Hier eine kurze Erläuterung: ruft ein Nutzer eine Webseite auf, auf der z.B. der Facebook Like-Button integriert ist, so sendet der Browser des Nutzers automatisch



